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OGH: Unberechtigter Lohnabzug / Verfall
• 1. Die zur Verhinderung des Verfalls notwendige außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers erfordert nach der Rechtsprechung die annähernde Konkretisierung derselben, um für den Arbeitgeber erkennbar zu machen, welche Ansprüche ihrer Art und Höhe nach gemeint sind.
• 2. Macht ein Arbeitnehmer seine Ansprüche als „unberechtigten Lohnabzug" durch den Arbeitgeber in den letzten Monaten geltend, so ist für den Arbeitgeber klargestellt, dass alle in dieser Zeit von ihm vorgenommenen Lohnabzüge Gegenstand der vom Arbeitnehmer geltend gemachten Ansprüche sind. Diese Lohnabzüge brauchen aber, weil sie der Arbeitgeber selbst vorgenommen hatte und daher von ihm auf Grund seiner von ihm selbst geführten Buchhaltungsunterlagen leicht verifiziert werden konnten und für ihn daher erkennbar waren, nicht weiter konkretisiert zu werden. – (§ 861 ABGB)
( 9 Ob A 141/00 a)