Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag
1. Aufl. 2020
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S. 6813. Konstituierung des BR
13.1. Einberufung der konstituierenden Sitzung
Die Konstituierung des BR ist die Wahl der Organe des BR im Rahmen der ersten Sitzung nach der Wahl (konstituierende Sitzung).
Nach der Wahl hat das an Lebensjahren älteste Mitglied die Einberufung zur konstituierenden Sitzung binnen 2 Wochen vorzunehmen, wobei vorzusehen ist, dass die Sitzung innerhalb von 6 Wochen stattfindet. Für den Fall, dass dieses Mitglied seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann jedes an erster Stelle eines Wahlvorschlags gereihtes Mitglied die Einberufung vornehmen. Im Fall mehrerer Einberufungen gilt die Einberufung desjenigen BR-Mitglieds, das auf dem Wahlvorschlag mit der größeren Anzahl der gültigen Stimmen gewählt wurde (§ 66 Abs 1 ArbVG, § 10 Abs 1 BR-GO).
Die Frist von 2 Wochen zur Einberufung der konstituierenden Sitzung beginnt mit dem Tag der Kundmachung des Wahlergebnisses (§ 10 Abs 1 BR-GO). Die Verständigung über die Einberufung hat mindestens 3 Tage vor der Sitzung zu erfolgen.
Falls nicht innerhalb von 12 Wochen ab der Durchführung der Wahl die konstituierende Sitzung stattfindet, erlöschen die BR-Mandate (§ 68 Abs 3 ArbVG iVm § 66 Abs 1 ArbVG). Die bloße Einberufung der konstituierenden Sitzung innerhalb der 12-wöchige...