Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überlagerung von Karenz- durch Wochengeldzeiten
• Überlagerung von Karenz- durch Wochengeldzeiten (§ 15 e Abs. 2 MSchG)
LVaktuell 1/2001, 6: OGH 9 Ob A 199/00 f vom .
Nach dieser Entscheidung gehen die Zeiten der Wochengeldzeiten dem Karenzurlaub vor. Das bedeutet, dass im Falle einer weiteren Schwangerschaft nicht nur wieder das meist höhere Wochengeld gebührt, sondern diese Zeiten auch voll auf dienstzeitabhängige Ansprüche (z.B. Abfertigung) anzurechnen sind. Der Karenzurlaub für das erste (frühere) Kind wird also durch das Beschäftigungsverbot beim zweiten (folgenden) Kind überlagert.