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ASoK 3, März 2001, Seite 099

Überlagerung von Karenz- durch Wochengeldzeiten

Dr. Wolfgang Höfle

Überlagerung von Karenz- durch Wochengeldzeiten (§ 15 e Abs. 2 MSchG)

LVaktuell 1/2001, 6: OGH 9 Ob A 199/00 f vom .

Nach dieser Entscheidung gehen die Zeiten der Wochengeldzeiten dem Karenzurlaub vor. Das bedeutet, dass im Falle einer weiteren Schwangerschaft nicht nur wieder das meist höhere Wochengeld gebührt, sondern diese Zeiten auch voll auf dienstzeitabhängige Ansprüche (z.B. Abfertigung) anzurechnen sind. Der Karenzurlaub für das erste (frühere) Kind wird also durch das Beschäftigungsverbot beim zweiten (folgenden) Kind überlagert.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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