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ASoK 3, März 2001, Seite 96

Arbeitsrechtliche Euro-Anpassungsgesetze

Dr. Christoph Klein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Entwürfe zu einem „Arbeitsrechtlichen Euro-Anpassungsgesetz" und einem „2. Arbeitsrechtlichen Euro-Anpassungsgesetz" zur Begutachtung versandt. Die Entwürfe bereinigen in verschiedenen arbeitsrechtlichen Gesetzen vorkommende Währungsangaben in Hinblick auf die mit Jahreswechsel bevorstehende Einführung des Euro als Zahlungsmittel.

In den meisten Fällen geht es um die bloße Umrechnung von Schilling- in Euro-Beträge, wobei kaufmännisch auf jeweils 10 Euro auf- bzw. abgerundet wird. Die – konsequentS. 97 durchgehaltene – Rundungsregel verschiebt manchmal die bisher zwischen den Schilling-Beträgen bestehenden Relationen recht deutlich: Beispielsweise werden aus 300 Schilling 20 Euro und aus 500 Schilling gleich 40 Euro.

Der Sache nach handelt es sich bei den Beträgen meistens um Geldstrafen für verschiedene verwaltungsstrafrechtliche Delikte, z. B. aus dem Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Obwohl etliche Strafrahmen seit Jahrzehnten keine Wertanpassung erfahren haben, nimmt der Entwurf keine Erhöhungen vor, sondern rechnet nur in der oben beschriebenen Weise um.

Beseitigt werden schließlich Regelungen, die auf historische Währungen Bezug ...

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