Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlängerung der Pflichtversicherung - Urlaubsersatzleistung
• Verlängerung der Pflichtversicherung – Urlaubsersatzleistung (§ 11 Abs. 2 ASVG)
ARD 5187/1/2001: Wilfried Ortner.: Wilhelm Kurzböck.
Bei der Urlaubsersatzleistung ist offenbar die neue Ansicht des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger zu beachten, dass bei der Rundung von Urlaubstagen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Pflichtversicherung nun der arbeitsrechtlichen Rundung gefolgt wird: Aufrundung ab 0,5, darunter Abrundung (vgl. Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Arbeitsrechtsänderungsgesetzes 2000).
Für die Berechnung des Ruhenszeitraumes beim Bezug von Arbeitslosengeld soll es generell bei der Abrundung bleiben (günstigere Auslegung des Arbeitsmarktservice). Richtigerweise müsste auch im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 lit. • AlVG ab- bzw. aufgerundet werden.