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ASoK 3, März 2001, Seite 098

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abgeltung von Zeitguthaben

Dr. Wolfgang Höfle

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Abgeltung von Zeitguthaben (§§ 44, 49 ASVG)

ZAS 1/2001, 7 – 10: Artikel von Martin E. Risak.

Die einmalige Abgeltung (als Überstunden) von Guthaben am Ende einer Gleitzeitperiode ist nach Ansicht der Gebietskrankenkassen offenbar auf die jeweiligen Beitragszeiträume aufzurollen, in denen die Mehrleistungen erbracht wurden. Der Autor hält es freilich für richtiger, die Abgeltungsbeträge als sozialversicherungsrechtliche Sonderzahlung zu qualifizieren.

Anmerkung: Die Ausführungen des Autors sind überzeugend. Nach meiner Einschätzung wäre es sogar vertretbar, dass die Abgeltung der Guthaben als laufender Bezug (nur) im Beitragszeitraum des Auszahlungsmonats eingestuft wird, insbesondere dann, wenn eine solche Abgeltung nicht jedes Jahr „wiederkehrt", sondern nur am Ende des Dienstverhältnisses erfolgt. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Abgeltung erst bei Dienstverhältnisende (§ 19 e AZG).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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