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ASoK 3, März 2001, Seite 101

OGH: IESG

Wird ein Unternehmen zunächst von einer GmbH betrieben, deren Gesellschafter und Organe die Ehemänner von dort angestellten Arbeitnehmerinnen sind, und wird dieses Unternehmen nach Austritt dieser Arbeitnehmerinnen wegen größerer Entgeltrückstände kurze Zeit vor Insolvenz dieser GmbH sodann von einer GmbH übernommen und weitergeführt, deren Gesellschafter und Geschäftsführer diese Arbeitnehmerinnen sind, während nunmehr ihre Ehemänner als Arbeitnehmer tätig sind, dann läuft dieser Wechsel von faktischer Arbeitgeber- und Arbeitnehmereigenschaft zwischen den nahen Angehörigen in der Regel darauf hinaus, den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds sittenwidrig zu belasten, indem jeweils die gemäß § 1 Abs. 6 Z 2 IESG von der Sicherung ausgeschlossenen Bezüge des als Geschäftsführer fungierenden Ehegatten entnommen und zur Bestreitung der Kosten der Lebensführung herangezogen werden, während zu Lasten des Fonds das Arbeitsentgelt des als Arbeitnehmer beschäftigten Ehegatten unbeglichen bleibt. – (§ 1 Abs. 6 IESG)

( 8 Ob S 311/99 i)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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