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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 77

Christoph Ritz

Erlässe: EStR 2000, Rz 6713; GebR 2019, Rz 162.

Übersicht


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I.
Abgabepflichtiger (§ 77 Abs 1)
1-4a
II.
Sinngemäße Geltung für den Abgabepflichtigen getroffener Anordnungen (§ 77 Abs 2)
5, 6

I. Abgabepflichtiger (§ 77 Abs 1)

1

Abgabepflichtiger ist jeder, mit dem die Abgabenbehörde im Hinblick auf eine möglicherweise gegebene Abgabenschuld im Rahmen des Abgabenverfahrens in Verbindung tritt oder in Verbindung treten kann (zB ; , 2011/16/0119; , 2013/16/0105).

Abgabenschuldner (Abgabepflichtiger) ist auch derjenige, der für eine Abgabe in Anspruch genommen wird, obwohl er den Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, nicht verwirklicht hat (Reeger/Stoll, BAO, § 77 Tz 7; ; , 2011/16/0119; , 2013/16/0105; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 77 Anm 4; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenve...

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