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BFGjournal 7-8, August 2024, Seite 291

Antragslegitimation im Umsatzsteuerverfahren einer Personengesellschaft

Kein Antragsrecht des Gesellschafters im Umsatzsteuerverfahren „seiner“ Personengesellschaft

Roland Setina

Anders als die Feststellung von Einkünften wirkt die Festsetzung der Umsatzsteuer nicht gegenüber den Gesellschaftern, sondern nur gegenüber der Personengesellschaft. Der Gesellschafter einer OG ist folglich im Umsatzsteuerverfahren der Personengesellschaft weder antrags- noch beschwerdelegitimiert.


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RV/2101158/2020; Revision nicht zugelassen.
§§ 77, 78 und 93 Abs 2 BAO; § 19 Abs 1 UStG 1994

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) ist einer von insgesamt fünf unbeschränkt haftenden Gesellschaftern der R-OG. Über das Vermögen der OG wurde mit Beschluss des zuständigen LG für ZRS der Konkurs eröffnet. Im Gefolge einer bei der OG durchgeführten Außenprüfung erließ das Finanzamt gegenüber der R-OG (ua) am Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2014 bis 2017 sowie am betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-11/2018. Diese waren jeweils an „Dr. MV als Masseverwalter im Insolvenzverfahren“ der R-OG (zu Handen des bevollmächtigten Vertreters) gerichtet.

Mit Eingabe vom beantragte der Bf – neben der R-OG und vier weiteren Einschreitern – die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Beschwerdeerhebung gegen die vorgenannten Umsatzsteuerbescheide. Im Wesentlichen wird der Antrag dam...

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