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VwGH: (Hoch-)Schulbesuch / Ersatzzeit
• Nach dem klaren Wortlaut des § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG gelten nur Zeiten eines Besuches einer inländischen Schule bzw. Hochschule - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Bestimmung - als Ersatzzeiten. Nur für solche Zeiten ist eine Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit möglich - (§ 227 Abs. 1 Z 1 ASVG)
( Zl. 93/08/0203)