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ASoK 4, April 1998, Seite 151

VwGH: (Hoch-)Schulbesuch / Ersatzzeit

Nach dem klaren Wortlaut des § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG gelten nur Zeiten eines Besuches einer inländischen Schule bzw. Hochschule - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Bestimmung - als Ersatzzeiten. Nur für solche Zeiten ist eine Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit möglich - (§ 227 Abs. 1 Z 1 ASVG)

( Zl. 93/08/0203)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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