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OGH: Gleitpension / Wegfall
• Die Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit würde nur dann zu einem Wegfall der Gleitpension nach § 253 c Abs. 6 ASVG führen, wenn diese Erwerbstätigkeit das Entstehen eines Anspruchs nach § 253 b Abs. 1 Z 4 ASVG ausschließen würde. Sie müßte somit über der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs. 2 lit. c ASVG liegen. - (§ 5 Abs. 2 lit. c, § 253 c Abs. 6 ASVG)
( 10 Ob S 167/97 z)