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ASoK 4, April 1998, Seite 152

Familienhaftungsprivileg im Sozialversicherungs- und im Sozialrecht - Regreß auf den Haftpflichtversicherer

Familienhaftungsprivileg im Sozialversicherungs- und im Sozialrecht - Regreß auf den Haftpflichtversicherer

Reischauer (DRdA 1998,1 - 1. Teil) geht der Frage nach, ob dem Sozialversicherungsträger, auf den die Schadenersatzansprüche des verletzten Versicherten im Wege der Legalzession übergegangen sind, auch ein Rückgriff auf schädigende Familienangehörige zusteht, die mit dem verletzten Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft leben. Ob und wie weit ein Familienhaftungsprivileg besteht, ist nach seiner Auffassung aus der Ratio des Sozialversicherungsrechtes zu gewinnen, ebenso, ob und wie weit dem leistungspflichtigen Sozialversicherungsträger auf den Haftpflichtversicherer ein Rückgriff nach § 332 ASVG und den verwandten Bestimmungen zusteht. Reischauer geht davon aus, daß die Sozialversicherungsgesetze den Familienunterhalt schützen und daher schonen wollen. Dieses Ziel können sie aber nur dann erreichen, wenn wie bei der Selbstschädigung auch bei Schädigung der Familienmitglieder untereinander Verschulden nachgesehen wird. Aus dieser Ratio des Familienschutzes ist daher dem Sozialversicherungsträger grundsätzlich der Rückgriff auf Familienmitglieder versagt.

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