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ASoK 4, April 1998, Seite 141

Änderungen (Verschlechterungen) im Arbeitsvertrag

Möglichkeiten - Voraussetzungen - Musterformulare

Dr. Hans Trattner

Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten und einer wirtschaftlichen Rezession erhebt sich oft die Frage nach einer Arbeitsvertragsänderung, und zwar zu Ungunsten des Arbeitnehmers. In diesem Zusammenhang gibt es bei den Arbeitgebern häufig die Unsicherheit, inwieweit Verschlechterungsvereinbarungen in der Welt des Arbeitsrechtes möglich sind. Vor allem der Grundsatz, daß auf wohlerworbene Rechte nicht wirksam verzichtet werden könne, läßt über eine Vertragsänderung Zweifel aufkommen. Dieser Rechtssatz ist nach wie vor aufrecht, bezieht sich aber nur auf die Vergangenheit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeit bereits erbracht hat. Für die Zukunft sind Verschlechterungen des Vertragsinhaltes, insbesondere auch hinsichtlich des Entgeltes, zulässig.

Es soll jedoch nicht Sinn dieses Beitrages sein, Arbeitgeber zu Vertragsänderungen zu animieren, sondern es sollen lediglich die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen von Vertragsänderungen im Arbeitsrecht aufgezeigt werden.

Voraussetzungen

Eine verschlechternde Gestaltung des Arbeitsvertrags bedarf jedenfalls des Einvernehmens (Vereinbarung) mit dem Arbeitnehmer. Die Zustimmung des Betriebsrates ist hiefür nicht erforderlich. Wenngl...

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