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OGH: Entlassung gemäß § 27 Z 4 AngG
• 1. Besteht der Inhalt eines Dienstverhältnisses im wesentlichen in der Übernahme von Sachwalterschaften und kann weder die Übernahme noch die Enthebung von den Arbeitnehmern beliebig gesteuert werden, so ist es im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit einer Entlassung durchaus angemessen, die Entwicklung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum zu beobachten.
• 2. Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wiederholt mündlich und schriftlich zur Erbringung voller Dienstleistung auf, und spricht er eine Entlassung gemäß § 27 Z 4 2. Fall AngG letztlich nach etwa sechs Monaten, während derer der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung beständig reduzierte, aus, so ist sie nach den Umständen des Falles rechtzeitig erfolgt. - (§ 27 Z 4 AngG)
( 8 Ob A 167/97 k)