Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen im Finanzstrafrecht durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I
Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I und Teil II (BBKG 2024 Teil I und Teil II) einstimmig angenommen. Das BBKG 2024 Teil I enthält ua Änderungen des Verkürzungszuschlags (§ 30a FinStrG), eine neue Finanzordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit verfälschten, falschen oder unrichtigen Belegen, eine Verfahrensvereinfachung für das Zollamt Österreich, den Entfall der Berichtspflicht der Finanzstrafbehörden nach § 100 Abs 3a StPO, eine Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei und eine neue Aufbewahrungspflicht mit entsprechender Sanktionierung im GMSG.
1. Grundlegendes
Das BBKG 2024 Teil I und Teil II wurde am vom Nationalrat einstimmig angenommen. Dieser Beitrag widmet sich den Neuerungen durch Teil I des BBKG 2024. Mit diesem wurden durch die Einführung einer neuen Finanzordnungswidrigkeit zum einen wichtige Impulse zur effektiven Betrugsbekämpfung gesetzt. Zum anderen wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rechnungshofs verfahrensbeschleunigende Maßnahmen aufgenommen, durch die eine Entlastung der Finanzstrafbehörden erwirkt werden soll, etwa durch Erleichterungen bei der Anwendbarkeit des Verkürzungszuschlags. Weiters wurden Bes...