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ZWF 4, Juli 2024, Seite 157

Rechtsprechungsbericht des VfGH für das Jahr 2023 (Teil I)

Christoph Herbst

Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung des VfGH aus dem Jahr 2023 zum gerichtlichen Strafrecht und Strafprozessrecht.

1. Zurückweisungsbeschlüsse

§ 32 Abs 2 StPO; § 246 StGB

, G 286/2022

Im (Partei-)Antrag gemäß Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG begehren die Antragsteller die Aufhebung des § 32 Abs 2 StPO uns des § 246 StGB mit näherer Begründung.

Der VfGH weist den Antrag auf Aufhebung des § 32 Abs 2 StPO wegen zu eng gezogenen Anfechtungsumfangs zurück. Bei Aufhebung der angefochtenen Bestimmung würde die behauptete Verfassungswidrigkeit (Gleichheitswidrigkeit wegen fehlender paritätischer Zusammensetzung der Geschworenenbank nach Geschlechtern) nicht beseitigt. Die Zusammensetzung der Geschworenenbank ergebe sich nach gedachter Aufhebung des § 32 Abs 2 StPO aus § 32 Abs 1 Satz 1 und 2 StPO.

Der Antrag auf Aufhebung des § 246 StGB ist ebenfalls unzulässig, weil im Antrag konkrete Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit iSd § 62 Abs 1 VfGG fehlen.

§ 20b Abs 2 StGB

Im auf Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG gestützten (Partei-)Antrag begehrt der Antragsteller die Aufhebung des § 20b Abs 2 StGB idF BGBl I 2010/108.

Der VfGH weist den Antrag als unzulässig zurück, weil die angefochtene Bestimmung im gerichtlichen Ausgangsverfahren nicht präjudiziell iSd § 62 Abs 2 VfGG ist. Im Hinblick auf § 61 StGB ist im gerichtlichen Anlassverfahren ...

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