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Keine Schadensgutmachung mangels Verrechnung
Für das Vorliegen einer strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige sind allein die Formalvoraussetzungen gemäß § 29 Abs 2 […] FinStrG zu prüfen. Selbst wenn eine Verrechnungsweisung für die von der Selbstanzeige umfassten Abgaben beim Finanzamt persönlich abgegeben wird, diese Verrechnungsweisung – bedauerlicherweise – in Verstoß gerät, somit die fristgerechte Zahlung der relevanten Umsatzsteuer 2017 nicht am Abgabenkonto gebucht wird, steht dem Senat kein Ermessen zu, hier die strafbefreiende Entrichtung anzunehmen.
Sachverhalt: Am , kurz vor Beginn einer Außenprüfung, erstattete ein GmbH-Geschäftsführer Selbstanzeige für begangene Umsatzsteuervorauszahlungshinterziehungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2017.
Zur Schadensgutmachung wurde in weiterer Folge eine Zahlung iHv 57.000 € an das Finanzamt getätigt. Am wurde der Bank der Überweisungsauftrag erteilt und – weil zu diesem Zeitpunkt ein Rückstand am Abgabenkonto der GmbH bestand – in der Posteinlaufstelle des Finanzamts ein Schreiben folgenden Inhalts abgegeben: „Anbei erhalten Sie den Überweisungsbeleg über 57.000 € […]. […] Bitte um Verwendung des Betrages für die U2017.“ ...