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Keine Schadensgutmachung mangels Verrechnung - Anmerkung zu Starl in ZWF 2024, 188
Für das Vorliegen einer strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige sind allein die Formalvoraussetzungen gemäß § 29 Abs 2 [...] FinStrG zu prüfen. Selbst wenn eine Verrechnungsweisung für die von der Selbstanzeige umfassten Abgaben beim Finanzamt persönlich abgegeben wird, diese Verrechnungsweisung - bedauerlicherweise - in Verstoß gerät, somit die fristgerechte Zahlung der relevanten Umsatzsteuer 2017 nicht am Abgabenkonto gebucht wird, steht dem Senat kein Ermessen zu, hier die strafbefreiende Entrichtung anzunehmen.
Zum Sachverhalt, zur rechtlichen Beurteilung und zur Anmerkung Starls siehe Starl, Keine Schadensgutmachung mangels Verrechnung, ZWF 2024, 188.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren war lediglich zu prüfen, ob die Entrichtungsvorgaben des § 29 Abs 2 FinStrG zu einer Selbstanzeige betreffend eine Selbstberechnungsabgabe erfüllt waren oder nicht. Dazu war wegen Irrelevanz in diesem Verfahren keine Feststellung zu treffen, ob zu einer saldowirksam verbuchten Zahlung - wie behauptet - zeitnah eine nicht umgesetzte Verrechnungsweisung bei der Behörde eingebracht wurde oder nicht.
Starl bezieht sich in seinen Überlegungen in der Folge nur auf § 214 Abs 5 BAO. In diesem Verfa...