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Kein Vorsatz und keine Leichtfertigkeit bei Pflichtendelegation (dt)
ZWF 2024/33
§§ 370, 378 dAO
BGH , 1 StR 199/22
Vertraut der Abgabepflichtige bei der Erstellung der Buchhaltung und der Steuererklärungen auf seine Mitarbeiter sowie steuerlichen Berater, ohne dass er Anlass gehabt hätte, deren Tätigkeit zu hinterfragen, ist jedenfalls weder der subjektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung (§ 370 Abs 1 dAO) noch derjenige einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 dAO) erfüllt.