ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
15. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 241 Bemessungsgrundlage in besonderen Fällen
1
Die BMG lässt sich nach § 238 Abs 1 nicht ermitteln, wenn im Bemessungszeitraum gem § 238 Abs 1 keine anrechenbaren BM vorhanden sind (RS 0111599). Die Regelungen für die BMG in der UV finden sich in den §§ 179–182.