Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 53 Sondervorschriften über die Aufteilung des allgemeinen Beitrages

Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Höchstbelastungsgrenze (Abs 1) und Pflichtversicherte ohne Geldbezüge (Abs 2)
13
II.
Beitragsentrichtung zur Gänze durch den DN (Abs 3)
4
A.
Exterritorialer Dienstgeber (lit a)
5
B.
Dienstgeber ohne Betriebsstätte im Inland (lit b)
68
C.
Unbezahlter Karenzurlaub und Bildungsfreistellung (lit c)
9
III.
Ausübung eines öffentlichen Mandates (Abs 4)

I. Höchstbelastungsgrenze (Abs 1) und Pflichtversicherte ohne Geldbezüge (Abs 2)

1

Zu Gunsten der Vers ist eine maximale Belastungsgrenze von 20 % der Geldbezüge normiert. Wenn die Beiträge des Vers, die idR zu KV, PV und AlV auflaufen, diese 20 % übersteigen, trifft den DG oder die an die Stelle des DG tretende Einrichtung (s Pöltner/Pacic, § 53 Anm 1; vgl auch unten bei § 60 Rz 1) die Beitragspflicht für den Unterschiedsbetrag. Gem § 53 sind die (ganz oder teilweise) vom Vers zu tragenden Anteile betr (Land-) Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderung oder Schlechtwetterentschädigung nicht in das Höchstausmaß von 20 % einzuberechnen. Im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung stellen die „übernommenen“ SV-Beiträge einen lohnwerten Vorteil aus dem Dienstver...

Daten werden geladen...