zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 69 Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge

Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vorspann
13
II.
Ungebührlich entrichtete Beiträge
47
III.
Ausschluss der Rückforderung
811
IV.
Ausnahmen vom Ausschluss der Rückforderung
A.
Wiederaufnahme – Leistungsanspruch (Abs 2 letzter Satz)
12, 13
B.
Fehlender Einfluss auf Höhe des Leistungsanspruchs (Abs 4)
V.
Gegenseitige Verrechnung der Versicherungsträger (Abs 3)
A.
Grundlagen
1618
B.
Anwendungsbereich
C.
Anrechnung/Gutschreibung/Erstattung
2023a
VI.
Umfang der Rückforderung und Verfahren
2428
VII.
Verjährung
29, 30

I. Vorspann

1

Diese Bestimmung regelt die Rückforderung von bereits bezahlten Beiträgen, wobei dieses Recht dem (vermeintlichen) Vers und dem (vermeintlichen) DG, jeweils für ihren Beitragsanteil, zusteht (Abs 6).

2

„Selbst getragen“ iSd Bestimmung hat der Vers die DN-Anteile nicht nur, wenn er sie selbst gezahlt hat, sondern auch dann, wenn sie durch den DG vom Entgelt abgezogen wurden (VwGH 87/08/0086, 2011/08/0036; OGH 8 ObA 69/05p). Darüber hinaus werden die Grundsätze einer Verrechnung von bezahlten Beiträgen zwischen un-/zuständigem KVT, verbunden mit einer Gutschrift oder Erstattung an den Beitragsschuldner, festgelegt (Abs 3).

3

Die Rückzahlung von Gut...

Daten werden geladen...