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ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 69 Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge

Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Ungebührlich entrichtete Beiträge
4– 7
II.
Ausschluss der Rückforderung
8– 11
III.
Ausnahmen vom Ausschluss der Rückforderung
 
1.
Wiederaufnahme – Leistungsanspruch (Abs 2 letzter Satz)
12, 13
 
2.
Fehlender Einfluss auf Höhe des Leistungsanspruchs (Abs 4)
IV.
Gegenseitige Verrechnung der Versicherungsträger (Abs 3)
 
1.
Grundlagen
16– 18
 
2.
Anwendungsbereich
 
3.
Anrechnung/Gutschreibung/Erstattung
20– 23a
V.
Umfang der Rückforderung und Verfahren
24– 28
VI.
Verjährung
29, 30

Vorspann

1

Diese Bestimmung regelt die Rückforderung von bereits bezahlten Beiträgen, wobei dieses Recht dem (vermeintlichen) Vers und dem (vermeintlichen) DG, jeweils für ihren Beitragsanteil, zusteht (Abs 6).

2

„Selbst getragen“ iSd Bestimmung hat der Vers die DN-Anteile nicht nur, wenn er sie selbst gezahlt hat, sondern auch dann, wenn sie durch den DG vom Entgelt abgezogen wurden (VwGH 87/08/0086; OGH 8 ObA 69/05p). Darüber hinaus werden die Grundsätze einer Verrechnung von bezahlten Beiträgen zwischen un-/zuständigem KVT, verbunden mit einer Gutschrift oder Erstattung an den Beitragsschuldner, festgelegt (Abs 3).

3

Die Rückzahlung von Guthaben, die auf Grund von Überweisu...

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