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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

15. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4822-4

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 711 Pensionsanpassung 2018

Sonntag Martin

1

Die unterschiedliche Erhöhung der Pensionen je nach Gesamtpensionseinkommen ist sachlichgerechtfertigt, sodass sich ein Mann (mit höherem Pensionseinkommen) jedenfalls nicht auf einen Verstoß gegen die RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit berufen kann (10 ObS 49/19g). Der EuGH hatte gegen die Regelungen der Abs 1, 2 und 6 iVm dem SpBegrG keine Bedenken im Hinblick auf eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters oder eines Verstoßes gegen die Grundrechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentum nach Art 16 f GRC (C-223/19; vgl zur Regelung für die Beamten auch C-405/20). Der VfGH hatte keine verfassungsrechtlichen Bedenken (DRdA-infas 2019/164).

2

Fraglich war, ob die nach § 10 Abs 6 BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre BGBl I 1997/64 idF I 2014/46 durch den Landesgesetzgeber regelbaren Sonderpensionen in Abs 6 miterfasst sind oder nur die unmittelbar vom Bund selbst im SpBegrG geregelten Sonderpensionen, dh wollte Abs 6 die Sonderpensionen generell beim Gesamtpensionseinkommen mitrechnen oder nicht? Resch (Die Sonderpe...

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