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Finanzstrafverfahren: Vollmacht
§ 26 IO regelt das Erlöschen des Auftragsverhältnisses. Durch die Eröffnung des Konkursverfahrens erlischt die dem Steuerberater auch für das Finanzstrafverfahren erteilte Vollmacht. – (§ 77 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)
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