Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2012, Seite 603

Liebhaberei oder Aufwandskürzung, Betriebseinstellung (§ 2 EStG)

Vor Beurteilung einer Liebhabereitätigkeit ist zu untersuchen, ob Verluste durch Kürzung überhöhter Aufwendungen (etwa aus nicht fremdüblichen Verträgen zwischen nahen Angehörigen) zu beseitigen sind (Doralt/Renner, EStG [11. Lfg.] § 2 Tz. 327, 330). Stellt der Abgabepflichtige seine Betätigung in jenem Zeitpunkt ein, in dem er die Aussichtslosigkeit seiner Bemühungen erkennt, kann das als strukturverbessernde Maßnahme i. S. d. § 2 Abs. 1 Z 6 LVO gesehen werden (Doralt/Renner, EStG [11. Lfg.] § 2 Tz. 424, m. w. N.). Bis zu jenem Zeitpunkt, in dem sich objektiv die Erfolglosigkeit herausstellt, ist von Einkünften auszugehen; erst ein weiteres Fortführen stellt Liebhaberei dar ().

( RV/1166-W/06)

Daten werden geladen...