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Einkünfte aus Prostitution (§ 23 EStG)
Der VwGH hat judiziert, dass diese Einkünfte einen Gewerbebetrieb darstellen (; , 87/14/0165), wenn daraus auch nur teilweise der Lebensunterhalt bestritten wird. Wenn eine Person aus einem Verlust von Selbstwertgefühl und einem psychischen Tief heraus ihre sexuellen Bedürfnisse dadurch befriedigt, dass sie gegen wirtschaftlich bedeutungslose Beträge versucht, ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, so ist eine solche Tätigkeit noch nicht als wirtschaftlich im Sinne einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr anzusehen und damit nicht steuerpflichtig.
( 2009/13/0011)