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Steuertermine im Mai
Am sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2012 bzw. für das 1. Quartal 2012;
Kammerumlage für das 1. Quartal 2012;
Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2012;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2012;
Werbeabgabe für den Monat März 2012;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2012;
Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2012;
Lohnsteuer für den Monat April 2012;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2012;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2012;
Kommunalsteuer für den Monat April 2012;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2012 bzw. für das Jahr 2012.