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Beschränkung der Firmenwertabschreibung auf unbeschränkt steuerpflichtige Beteiligungskörperschaften
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Beschränkung der Firmenwertabschreibung auf unbeschränkt steuerpflichtige Beteiligungskörperschaften | |
u. a. (Amtsbeschwerde anhängig unter 2013/15/0186) | § 9 Abs. 7 KStG 1988, Art. 49 AEUV |
Streitpunkt war die Frage, ob die in § 9 Abs. 7 Satz 2 KStG 1988 festgelegte Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung auf Beteiligungen an „unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften“ wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EGV (nunmehr Art. 49 AEUV) unionsrechtswidrig sei und deswegen in unionsrechtskonformer Interpretation dieser Bestimmung eine Firmenwertabschreibung auch im Zusammenhang mit der Anschaffung von ausländischen Beteiligungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (hier: slowakische s.r.o.) gemacht werden könne.
Die Einschränkung der Möglichkeit der Geltendmachung einer Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 2. Satz KStG 1988 auf Beteiligungen an unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaften verstößt gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, ist somit unionsrechtswidrig und kann nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
In unionsrechtskonformer Interpretation der nationalen Nor...