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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 258

Zulässigkeit der Wertberichtigung einer Forderung gegenüber der Muttergesellschaft

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Zulässigkeit der Wertberichtigung einer Forderung gegenüber der Muttergesellschaft

Zwischen der berufungswerbenden GmbH und ihrer Muttergesellschaft wurde vertraglich die Übernahme von bestehenden Forderungen der Muttergesellschaft zum in Höhe von rund 560.000 Euro durch die GmbH vereinbart. In diesem Vertrag wurde auch festgehalten, dass die Muttergesellschaft die Haftung für die Zahlungsfähigkeit der Debitoren und die Bezahlung durch diese binnen 120 Tagen nach Fälligkeit übernimmt. Die gegebenenfalls notwendige Inanspruchnahme der Muttergesellschaft aus ihrer Garantiehaftung hat durch die Belastung des Abrechnungskontos der Muttergesellschaft zu erfolgen. Im Vertrag war keine besondere Verjährungsklausel vereinbart.

Von den per übernommenen Forderungen blieben rund 55.000 Euro unberechtigt, die in der Bilanz zum gegenüber der Muttergesellschaft in dieser Höhe ausgewiesen wurden. Diese Forderung würde zur Gänze aufwandswirksam wertberichtigt.

Eine Wertberichtigung von Forderungen hat dann zu erfolgen, wenn die Forderung nicht mehr einbringlich ist. Die Umstände der Wertminderung sind dabei darzulegen und nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen....

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