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Zeitpunkt der ertragsteuerlichen Realisierung einer Zuschreibung gemäß § 6 Z 13 EStG 1988
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Zeitpunkt der ertragsteuerlichen Realisierung einer Zuschreibung gemäß § 6 Z 13 EStG 1988 | |
, RV/2679-W/12 (Zurückverweisung an 1. Instanz) | |
Die berufungswerbende AG hielt eine 100%ige Beteiligung an einer niederländischen Gesellschaft. Im Jahr 1995 ist diese Beteiligung in Höhe von rund 25,4 Mio. Euro zu 100 % handelsrechtlich und in Höhe von rund 23,3 Mio. Euro steuerrechtlich teilwertberichtigt S. 254 worden. Aufgrund der nach dem Jahr 1995 stattgefundenen Wertsteigerungen dieser Beteiligung hat eine Zuschreibungspflicht im Ausmaß der vorgenommenen Teilwertabschreibung bestanden. Mangels Identität der Gründe sei bis zum Jahr 1998 von einer Zuschreibung abgesehen worden. Im Jahr 2009 hat die AG eine unternehmensrechtliche Zuschreibung in Höhe der im Jahr 1995 erfolgten Teilwertabschreibung vorgenommen. Steuerrechtlich hat die AG diese Zuschreibung im bzw. für das Veranlagungsjahr 1998 vorgenommen. Nach Ansicht der Betriebsprüfung seien sowohl eine unternehmensrechtliche als auch eine steuerrechtliche Zuschreibung im Jahr 2009 durchzuführen gewesen.
Im vorliegenden Fall war der Zeitpunkt der ertragsteuerlichen Realisierung einer Zuschreibung gemäß § 6 Z 13 EStG 1988 strittig. Die steuerrechtlich nach...