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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 263

Nachträgliche Beseitigung einer verdeckten Ausschüttung

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Nachträgliche Beseitigung einer verdeckten Ausschüttung
§§ 93 und 95 EStG 1988, § 8 Abs. 2 KStG 1988

Eine Außenprüfung bei einer GmbH ergab den Ausweis von Forderungen betreffend Spesen, Finanzamts- und Sozialversicherungszahlungen sowie unterjährige Entnahmen an ihre beiden Gesellschafter-Geschäftsführer. Darlehensverträge mit fremdüblichen Modalitäten wie Rückzahlung oder Verzinsung seien nicht abgeschlossen worden, auch erfolgten keine Rückzahlungen der Forderungen oder Zahlungen verbuchter Zinsen. Die Salden der Verrechnungskonten verliefen ansteigend. Am sei eine alineare Ausschüttung des Gewinns zum Stichtag beschlossen worden.

Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden am Vorliegen für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gültigen Kriterien gemessen (Publizität, eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt, Fremdvergleich). Diese Anforderungen müssen kumulativ sowie bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der behaupteten Vereinbarung vorliegen. Erfüllen Darlehensvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern diese Voraussetzungen nicht, ist hinsichtlich der gewährten Geldbeträge oder Sachw...

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