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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 238

„Abgabenverkürzungen sind kein Kavaliersdelikt“

Im UFSjournal zu Gast: Mag. Rainer Brandl, Steuerberater in Linz

Rainer Brandl

Mag. Rainer Brandl ist Spezialist auf den Gebieten Finanzstrafrecht, Abgabenverfahrensrecht, allgemeines nationales Steuer- und Zollrecht. Er ist Lehrbeauftragter am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz. Wir baten den vielfachen Fachautor und Vortragenden anlässlich der kürzlich beschlossenen Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 zum Interview.

UFSjournal:Das schon für die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Strafvollzugs im gerichtlichen Strafverfahren geprägte Schlagwort „Schwitzen statt Sitzen“ findet nunmehr auch auf ein aktuelles Gesetzesvorhaben, die FinStrG-Novelle 2013, Anwendung. Wie beurteilen Sie die soeben beschlossene Novelle zu § 179 FinStrG (Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren) im Hinblick auf den Präventionszweck einer Strafe?

Rainer Brandl: Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren kommt der unmittelbaren Freiheitsstrafe eine nur untergeordnete Bedeutung zu, da regelmäßig die Voraussetzungen des § 15 FinStrG (spezial- und generalpräventive Erwägungen) als nicht gegeben erachtet werden. Die im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren abzusitzenden Freiheitsstrafen erfüllen da...

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