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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 265

Gebrauchsüberlassung einer Wohnimmobilie durch Privatstiftung an Begünstigte

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Gebrauchsüberlassung einer Wohnimmobilie durch Privatstiftung an Begünstigte
§§ 15 Abs. 2 und 3; 27 Abs. 1; 93 ff. EStG 1988

Ein Mietverhältnis zwischen einer Privatstiftung (als Vermieterin) und Stiftern/Begünstigten (als Mieter) betreffend ein Wohnhaus, das nach individueller Planung der künftigen Bewohner neu errichtet wurde, ist steuerlich nicht als erwiesen anzunehmen, wenn es den Kriterien für „Angehörigenverträge“ nicht entspricht.

Nutzen Stifter/Begünstigte derartige „Luxusvillen“ ohne steuerlich anzuerkennenden Nutzungsvertrag und nimmt die Stiftung dabei Investitionen in Kauf, die bei einer fremdüblichen Verwertung nicht werthaltig sind, liegt in Höhe des nicht werthaltigen Teils schon bei Bezug der Immobilie eine „Zuwendung sui generis“ vor. Dies trifft etwa auf luxuriöse und extrem moderne Bauausführungen zu, die von fremden Käufern nicht mehr voll honoriert werden. Der verlorene Bauaufwand kann nach der Fachliteratur 10 %, unter Umständen auch 15 bis 20 % betragen.

Der Vorteil aus der Nutzungszuwendung ist mit den Kosten anzusetzen, die dem konkret Begünstigten entstanden wären, wenn er sich diesen am Markt selbst beschaffen hätte müssen (...

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