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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 296

Bundesbeamter muss Preisgeld aus Ideenwettbewerb als Arbeitslohn versteuern

Angela Stöger-Frank

Das FG Köln hat entschieden, dass ein Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, steuerpflichtig ist.

Der Kläger erhielt im Rahmen eines Ideenwettbewerbs der Bundesverwaltung einen Geldpreis, den das Finanzamt als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelte. Der Kläger dagegen sah in der Preisverleihung eine Ehrung seiner Person für staatsbürgerliches Engagement und in der Prämie ein einkommensteuerlich unbeachtliches Preisgeld. Er verglich sich insoweit mit einem Preisträger des vom Bundespräsidenten verliehenen Zukunftspreises für Technik und Innovation. Da die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht auf einer Pflicht gegenüber seinem Dienstherrn beruhe, habe das Finanzamt zu Unrecht einen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt.

Das FG Köln hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist die Ansicht des Finanzamtes zutreffend. Der Teilnehmerkreis sei auf die Beschäftigten der Bundesverwaltung beschränkt gewesen, und mit dem Ideenwettbewerb hätte gerade deren berufliche Erfahrung für die Verbesserung der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe in der Bundesverwaltung fruchtbar gemacht werden solle...

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