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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 297

Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeugs zuerst mit deutschem Kennzeichen, danach mit Probefahrtkennzeichen im Inland

Hedwig Bavenek-Weber

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Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeugs zuerst mit deutschem Kennzeichen, danach mit Probefahrtkennzeichen im Inland
RV/1023-L/08

1. Der Fall

Nach dem Betriebsprüfungsbericht des Finanzamtes kam Folgendes hervor: Das gegenständliche Fahrzeug wurde 1998 von einer österreichischen Unternehmung gekauft und als Handelsware behandelt. 2002 wurde das Fahrzeug als Anlagevermögen S. 298 umgebucht und von der Gesellschafter-Geschäftsführerin, der Mutter des Berufungswerbers, der österreichischen Unternehmung an die deutsche Gesellschaft vermietet. Bei dieser deutschen Gesellschaft war ebenfalls die Mutter des Berufungswerbers Gesellschafter-Geschäftsführerin. Auf diese deutsche Gesellschaft waren mehrere Fahrzeuge zugelassen, obwohl diese keine Dienstnehmer hatte.

Auf den Berufungswerber war in den Folgejahren kein anderes Fahrzeug gemeldet. Die Geschäftsführer hatten eigene Fahrzeuge. Der Berufungswerber verwendete das Fahrzeug für seine privaten Fahrten sowie wahrscheinlich für die fallweisen Arbeitseinsätze in den Unternehmen und auf den Bauernhöfen seiner Familie. Während der Zeit der Verwendung des deutschen Kennzeichens wurde kein Fahrtenbuch geführt. Nach Auskunft der deut...

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