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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 300

Vorsteuerabzug für Verkehrsbeiträge i. Z. m. Aufschließungsstraßen

Angela Stöger-Frank

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VorsteuerabzugS. 300 für Verkehrsbeiträge i. Z. m. Aufschließungsstraßen
, beim VwGH anhängig unter 2013/13/0077; , beim VwGH anhängig unter 2013/15/0192; ; beim VwGH anhängig unter 2013/15/0188
§§ 1 Abs. 1 Z 1; 2 Abs. 2; 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994

1. Die Entscheidungen

1.1. Verkehrsbeiträge zur Errichtung einer Autobahnanschlussstelle sind keine nicht steuerbaren Finanzierungsbeiträge

Die für einen Leistungsaustausch erforderliche innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung liegt vor, wenn eine GmbH im Zuge der Errichtung eines Einkaufszentrums Grundstücke erwirbt und gleichzeitig zur Zahlung von Verkehrsbeiträgen an eine Aufschließungsgesellschaft vertraglich verpflichtet wurde. Diese Kostenbeiträge, die zur Abdeckung von Entstehungskosten für im Wesentlichen im privaten Eigentum der Aufschließungsgesellschaft stehende Straßen verwendet wurden, sind Entgelt für die Zurverfügungstellung der Zufahrtswege durch die Aufschließungsgesellschaft. Dabei wird der GmbH durch die bessere Erreichbarkeit des Einkaufszentrums und die damit verbundene Erhöhung der Kundenfrequenz ein verbrauchsfähiger Nutzen eingeräumt, ...

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