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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 254

Schenkung von Kommanditanteilen an einen Kommanditisten

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Schenkung von Kommanditanteilen an einen Kommanditisten
(Amtsbeschwerde anhängig unter 2013/13/0018)
§ 6 Z 9 lit. a, § 24 EStG 1988, § 22 BAO

Kommanditisten erhielten 250 % der Kommanditeinlage als Verluste zugewiesen, was zu einem negativen Kapitalkonto von 150 % der Kommanditeinlage führte. Ein Großteil S. 255 der Kommanditisten übertrug auf Empfehlung der Unternehmensgruppe der KG 90 % ihrer Kommanditeinlage und das negative Kapitalkonto an einen Kommanditisten, dessen Alleingesellschafter und Geschäftsführer Komplementär der berufungswerbenden KG ist. Dies wurde als Schenkung behandelt; die erwerbende KG führte die Buchwerte fort, ein Realisationsvorgang bei den bisherigen Kommanditisten unterblieb.

Das Finanzamt wertete die Übertragung als entgeltlichen Vorgang, weil fremde Dritte im Geschäftsleben einander nichts zu schenken pflegten, die Initiative von der Unternehmensgruppe der KG im Rahmen von Anboten inklusive Vorteilsberechnung und steuerlicher Risikohinweise ausgegangen sei und die Schenkungsabsicht nicht hinreichend nachgewiesen habe werden können.

Die Übertragung eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto und positivem Verkehrswert ist ein unentgeltlicher Vorgang...

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