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BFGjournal 7-8, August 2013, Seite 272

Sicherstellungsauftrag gegen einen potenziellen Haftungspflichtigen gemäß § 232 Abs. 3 BAO

Wilhelm Pistotnig

Gegen Personen, die der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens verdächtig sind, kann schon ab Anhängigkeit eines diesbezüglichen Strafverfahrens, somit vor der Entstehung eines Haftungsanspruchs gemäß § 11 BAO, ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden. Die Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen potenzielle Haftungspflichtige ist Bedingung für eine Sicherstellung, reicht für sich allein aber nicht aus. Es müssen hinsichtlich des potenziellen Haftungspflichtigen auch noch die Kriterien der Absätze 1 und 2 des § 232 BAO erfüllt sein.


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B 259/13; ZRV/0209-Z3K/12

1. Der Fall

Ermittler des Zollfahndungsamtes München haben im August 2011 auf dem Gelände eines Beteiligten in Bayern polnische Tanklastzüge mit Olej Rust Cleaner (tarifarisch: Schmieröl) als Ladung festgestellt. Die Ladung wurde gerade in einen Erdtank gepumpt. Ein slowenischer LKW wiederum wurde von diesem Erdtank heraus befüllt. Die Ladung des slowenischen LKW war mit einem CMR-Frachtbrief mit Dieselkennzeichnung ausgestattet und für den Transport nach Österreich vorgesehen. Dies wurde dem Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im August 2011 angezeigt. Dem Zolla...

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