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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 320

Wohnungserhaltungsanspruch der Ehefrau

iFamZ 2020/175

§ 97 ABGB

Die wirtschaftliche Zwangslage eines Dritten allein hat auf die Beurteilung des Wohnungserhaltungsanspruchs nach § 97 ABGB grundsätzlich keinen Einfluss. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft eines der Ehegatten kann aber hingegen nicht vollkommen außer Betracht bleiben, wenn geprüft wird, ob der verfügungsberechtigte Ehegatte aus wirtschaftlichen Gründen zur Wohnungsaufgabe genötigt ist. Ist die Veräußerung zum Erhalt der Gesellschaft, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage des verfügungsberechtigten Ehegatten bildet, erforderlich, können wesentliche Interessen vorliegen, die dann gegen die des anderen Ehegatten am Erhalt der Ehewohnung abzuwägen sind.

(…) Die Parteien nutzten als Ehewohnung ein im ersten Stock eines Gebäudes auf der Liegenschaft (…), gelegenes Objekt. (…) Die Ehe ist mittlerweile (…) geschieden. Mit eV des Bezirksgerichts Korneuburg (…) wurde zur Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses der Beklagten an der Ehewohnung ihrem Mann die Veräußerung der Liegenschaft verboten und dieses Verbot im Grundbuch angemerkt. (…) Am schlossen S. 321die J & Co KG als Vermieter und der Erstkläger als Mieter einen Bestandvertrag über die Liege...

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