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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 296

Unterhaltsanspruch einer Spitzensportlerin

iFamZ 2020/152

S. 296§ 231 ABGB

Eine 16-jährige Spitzensportlerin ist nicht verpflichtet, zwecks Reduktion der Geldunterhaltspflicht des Vaters eine ihr zur Verfügung stehende Unterbringung in einem Internat eines Ausbildungszentrums in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Möglichkeit hat, das Ausbildungszentrum als Tagesschülerin zu besuchen.

Die 16-jährige Tochter entstammt der geschiedenen Ehe ihres Vaters. Sie ist Spitzensportlerin und absolviert im Rahmen eines Ausbildungszentrums eine Lehrausbildung, die die Aufnahme in den Sportkader des Ausbildungszentrums voraussetzt. Sie schloss mit einer GmbH eine Ausbildungsvereinbarung über eine Lehre zum Konstrukteur ab September 2019 ab. Nach dieser Ausbildungsvereinbarung erfolgt die Unterbringung während der praktischen Ausbildung in einem Internat und ist aktuell zu 100 % gefördert. Tatsächlich ist die Tochter jedocSh Tagesschülerin in diesem Internat, das (im selben Ort) rund 6 km von ihrer Wohnung entfernt liegt. Nach einer Bestätigung der Bildungszentrumsleitung ist „im Moment“ eine Internatsunterbringung „nicht zumutbar“, weil sie sich zu Hause einquartieren kann.

Strittig ist im Revisionsrekursverfahren allein die Frage, ob die Tochte...

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