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Folgeprovisionen und Zuverdienstgrenze
iFamZ 2020/164
Auch wenn die Mutter während des Kinderbetreuungsgeldbezugs ihre Tätigkeit als Versicherungsangestellte nicht mehr ausübt, sind bei der Beurteilung der Einhaltung der Zuverdienstgrenze die von ihr in dieser Zeit bezogenen Folgeprovisionen aus vermittelten Versicherungsverträgen als Einkommen zu berücksichtigen.