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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 324

Rekurslegitimation gegen Beschluss zur Aufhebung der Versiegelung

iFamZ 2020/179

§ 812 ABGB, § 147 AußStrG

Sicherungsmaßnahmen nach § 147 Abs 2 AußStrG (hier: Versiegelung) können auch der Durchführung einer bewilligten Nachlassabsonderung dienen. Sie bewirken den Schutz des Absonderungsgläubigers. Diesem kommt daher Antrags- und Rechtsmittelbefugnis zu.

Der Erblasser starb am ***** 2017. Er hinterlässt zwei Söhne und eine Tochter. Der jüngere Sohn und die Tochter (im Folgenden: Antragsgegner) sind zu gleichen Teilen Testamentserben, der ältere Sohn (im Folgenden: Antragsteller) ist pflichtteilsberechtigt.

Über Antrag des Antragstellers, der behauptete, zum Nachlass gehörten „namhafte Mengen von Gold- und Silbermünzen“, die sich am erblasserischen Wohnsitz befänden, von den Erben aber nicht angegeben worden seien, wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom die Absonderung des Nachlasses vom Vermögen der Erben bewilligt, eine Separationskuratorin bestellt und die Sicherung der Verlassenschaft durch Versiegelung des erblasserischen Wohnsitzes bewilligt. Außerdem wurde die Anmerkung der Nachlassseparation im Grundbuch angeordnet.

Der Gerichtskommissär legte das mit datierte Inventar vor, das er – unter nur teilweiser Berücksichtigung des danach gestellten Antrags – am berichtigte ...

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