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Keine Anrechnung des bayerischen Familiengelds auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2020/165
§ 6 Abs 3 KBGG, Art 10, 68 VO (EG) 883/2004
Da das bayerische Familiengeld dazu dient, die frühe Erziehung und Bildung der Kinder sowie ihre Gesundheit zu fördern, und aufgrund seiner geringen Höhe keinen Ausgleich für den Verzicht auf ein Erwerbseinkommen leistet, ist es nicht auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld anzurechnen.