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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 308

Keine Anrechnung des bayerischen Familiengelds auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld

iFamZ 2020/165

§ 6 Abs 3 KBGG, Art 10, 68 VO (EG) 883/2004

Da das bayerische Familiengeld dazu dient, die frühe Erziehung und Bildung der Kinder sowie ihre Gesundheit zu fördern, und aufgrund seiner geringen Höhe keinen Ausgleich für den Verzicht auf ein Erwerbseinkommen leistet, ist es nicht auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld anzurechnen.

Rubrik betreut von: Edeltraud Lachmayer / Matthias Neumayr
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