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iFamZ 5, Oktober 2020, Seite 279

Das Leben und Corona

Robert Fucik

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Atemprobleme? Husten? Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns? Wir hoffen, dass Sie davon verschont geblieben sind. Aber nicht nur wer täglich gespannt die Zahlen observiert, sondern jeder Mensch (es sei denn, er möchte POTUS bleiben) muss es derzeit wahrhaben: Corona hat uns alle fest im Griff und verschwindet nicht so einfach wie in optimistischen Momenten erhofft. Für die Gerichtsbarkeit in Familien- und Rechtsfürsorgesachen bedeutet dies andere Verhandlungssituationen, andere Eingabemöglichkeiten, Änderungen des Epidemiegesetzes 1950, des Tuberkulosegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl I 2020/104) und – was rechtlich auch noch viel schwerer handhabbar ist als die ohnehin schon anspruchsvolle Krisengesetzgebung – faktische Grenzen der Durchsetzung.

Immerhin aber sind Reisebeschränkungen im österreichischen Recht diesmal relativ klar kein Hindernis für die Wahrnehmung von Kontaktrechten oder Kindesrückführung. So bestimmt § 8 Abs 2 Z 4 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19, BGBl II 2020/445, in Kraft getreten am , als Ausnahme, dass die Einreise oder Wie...

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