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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M. – 2016 im Zeichen der Erbrechtsreform
Das Pflegevermächtnis
Ausgewählte Praxisfragen zur Erbrechtsreform (V)
„Die Erbrechtspraxis des Dr. M.“ steht im Jahr 2016 ganz im Zeichen der Erbrechtsreform: Jede Ausgabe greift ausgewählte (neue) Rechtsfragen auf, weist auf potenzielle Fallstricke hin und gibt Tipps für die Gestaltung in der Praxis. Der fünfte Teil widmet sich dem Pflegevermächtnis.
Ein erster Überblick
Eine der wesentlichen Neuerungen des ErbRÄG 2015 ist die Einführung des sog „Pflegevermächtnisses“. Dem Pflegevermächtnis wurde im Zuge der medialen Berichterstattung breiter Raum gewidmet; dies liegt daran, dass es sich – mit Ausnahme der bisherigen Möglichkeit zur Abgeltung der Pflegeleistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen; dazu sogleich – um ein neues Rechtsinstitut handelt, das an der Schnittstelle zwischen Erbrecht, Familienrecht und Personenrecht liegt. Gerade im Zuge des laufenden Diskurses zum Sachwalterrecht zeigt sich, dass die Pflege und die Betreuung älterer Menschen zunehmend einen sensiblen Bereich bilden, mit dem sich viele Menschen befassen.
Die Einführung eines Pflegevermächtnisses wurde von Teilen der Lehre gefordert, aus der Lehre waren die Stellungnahmen zum Ministerialentwurf auch tendenziell positiv; and...