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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 293

Die Sachwalterrechtsreform nimmt Gestalt an

Der Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes ist in Begutachtung

Romana Fritz

Nach umfangreichen Vorarbeiten ging Mitte Juli 2016 der Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes (2. ErwSchG) in Begutachtung. Im Folgenden sollen die Beweggründe für die Reform sowie die Eckpunkte des Ministerialentwurfs kurz dargestellt werden.

I. Reformbedarf

Seit längerer Zeit arbeitet das BMJ an einer Reform des Sachwalterrechts. Die Gründe, weswegen das aktuelle Sachwalterrecht unter Kritik geraten ist, sind vielfältig.

A. Alternativen werden nicht ausgeschöpft

Obwohl nach den derzeitigen Regelungen die Sachwalterschaft bloß als letztes Mittel eingesetzt werden darf, wird sie in der Praxis oft anders gelebt. So wird etwa die Möglichkeit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht bloß von wenigen Menschen in Anspruch genommen (2 % der Bevölkerung haben eine Vorsorgevollmacht), als Grund dafür werden insb deren Kosten und Komplexität angegeben. Deshalb sehen die am einstimmig beschlossenen Empfehlungen der Parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ ausdrücklich vor, dass „Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht von allen Institutionen gemeinsam mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Justiz ausgearbe...

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