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2. Erwachsenenschutzgesetz auf der Warteschiene
Angespannte Budgetsituation verzögert Reform
(iFamZ) – Der Finanzminister verweigerte dem 2. Erwachsenenschutzgesetz (2. ErwSchG) seine Zustimmung. Aufgrund der angespannten Budgetsituation könnten keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund wurde der Entwurf dem Parlament noch nicht als Regierungsvorlage zugeleitet. Angesichts der jahrelangen konstruktiven Bemühungen vieler um eine zukunftsweisende Reform ist zu hoffen, dass eine Lösung erzielt wird.
Zu den geplanten Änderungen s bereits die Schwerpunktbeiträge in der iFamZ-Oktoberausgabe: Fritz, Die Sachwalterrechtsreform nimmt Gestalt an, ; Mondel, Die geplanten Änderungen im Recht der Kuratoren, iFamZ 2016, 295; Mokrejs-Weinhappel, Die Änderungen im HeimAufG im Rahmen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, .