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Verbücherung eines Vertrags – Bedenken gegen die Verfügungsfähigkeit
iFamZ 2016/187
§ 268 Abs 1 ABGB; § 94 Abs 1 Z 2 GBG
Das Grundbuchsgericht darf die Verbücherung eines Vertrags gem § 94 Abs 1 Z 2 GBG schon dann nicht bewilligen, wenn sich auch nur (einer objektiven Überprüfung zugängliche) Bedenken gegen die Verfügungsfähigkeit des Veräußerers im Zeitpunkt der Vertragserrichtung ergeben. Bedenken können sich insb aufgrund der Bestellung eines (einstweiligen) Sachwalters ergeben.
Die Vermutung, dass jeder erwachsene Mensch voll handlungsfähig ist, aber auch Gründe der Rechtssicherheit gebieten es, die Indizwirkung einer notwendig gewordenen Sachwalterbestellung für eine anzunehmende Beschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen maximal auf den Zeitraum von einem Jahr vor dem Bestellungsakt auszudehnen, sofern nicht konkrete Belege für einen bereits länger anhaltenden Zustand beschränkter Handlungsfähigkeit vorliegen.