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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 277

Die geplanten Änderungen im 2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung

Martin Schauer

Das Sachwalterrecht ist seit Gründung dieser Zeitschrift einer ihrer festen Bestandteile. Bereits mehrere Schwerpunkte waren diesem Thema gewidmet; zuletzt in Heft 2/2014. Das hängt mit der steten Dynamik dieses Rechtsgebiets zusammen, die auch in legistischen Aktivitäten ihren Niederschlag findet.

Nach der großen Reform aus dem Jahr 2006 – damals durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006, BGBl I 2006/92) – ist es wieder so weit: Die nächste große Umgestaltung des Rechtsgebiets steht vor der Tür. Vor wenigen Wochen hat das Bundesministerium für Justiz den Begutachtungsentwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes vorgelegt (https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c94848b5461ff6e0155c4060d1d2076.de.0/ 2._erwschg_gesetzestext_begutachtung.pdf; abgefragt am ). Dass das Gesetz die Ordnungszahl „2“ trägt, ist damit zu erklären, dass es bereits einmal ein – möglicherweise nur wenig beachtetes – Erwachsenenschutz-Gesetz gab, durch das vor allem im Außerstreitgesetz (AußStrG) und im Internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG) die erforderlichen Begleitregelungen anlässlich der Einführung des Haager Übereinkommens zum internationalen Schutz von Erwachsenen geschaffen wurden (BGBl I 2013/158).

Nun folgt also d...

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